Hallo MiB
Es gibt anscheinend Leute die glauben der Riha und Andere sind GOTT, wenn sie in irgend einer Form etwas von sich geben müssen sie sofort auf die Knie fallen.
Am besten gefällt mir das wir die Kosten tragen müssen aber keinner von unseren gescheiten kann mir erklären wo sie abgerechnet werden.
Diese blöden Rederein um Unser Geld nerven schon.
Schönen Abend
Pegaso
Die RI-HAHA und andere "STAR" - Anwaltskosten und Gerichtskosten zahlen ALLE MITEIGENTÜMER der GENOSSENSCHAFT, ob sie WOLLEN oder NICHT!!. JEDOCH IST bei PROZESSEN gegen SIEDLER, L A U T STATUTEN, V O R H E R EIN GEMEINSAMER BESCHLUß VON VORSTAND U N D AUFSICHTSRAT ERFORDERLICH!!
In den BETRIEBSKOSTEN sind sie NICHT, die sind GENAU TAXATIV im GESETZ AUFGEZÄHLT.
DAHER sind sie in den HAUSVERWALTUNGSKOSTEN enthalten, WAS JEDOCH ALLE GENOSSENSCHAFTER WISSEN SOLLTEN, BEI DER SU zahlen wir den gesetzlich zulässigen HÖCHSTBETRAG!!
Beste Grüße, Euer Kostenrechner
Hallo KostenRECHNER,
na sieh mal einer an - jetzt kommen wir der Sache schon etwas näher. Wir bezahlen nun an die SU Hausverwaltungskosten! Bezahlen wir diese nur jetzt für die Kostenübernahme der Anwalts- und Gerichtskosten? Oder ist es eher so, dass wir Jahr für Jahr Hausverwaltungskosten bezahlen. Was die SU mit diesem Geld macht kann uns doch völlig egal sein. Fakt ist somit: Anwalts- und Gerichtskosten werden von der SU getragen!
Lieber Mip
nicht zu vergessen, WIR, DIE GENOSSENSCHAFTER (auch DU) SIND MITEIGENTÜMER der Genossenschaft, die Summe ALLER Genossenschafter sind die ALLEIEIN- und G E S A M T EIGENTÜMER der gesamten GENOSSENSCHAFT!!
Das heißt im KLARTEXT: J E D E R VON UNS ZAHLT DIE GESAMTEN GERICHTS- und ANWALTSSPESEN, natürlich N U R ANTEILSMÄßIG.!!
DER VORSTAND kann daher um UNSER GELD so viel er will, KOSTE ES WAS ES WOLLE, PROZESSIEREN. Eine VORGANGSWEISE wie in der ÖSTERREICHISCHEN, speziell in der WIENER POLITIK "GANZ NORMAL" ist!!
Euer KOSTENrechner
Mein lieber KOSTENrechner,
wenn man sich mit solch einen Benutzernamen einloggt, sollte man davon ausgehen, dass Du Dich mit Zahlen (Gelder) auskennst!
Es ist richtig, dass wir als Genossenschafter einen einmaligen Mitgliedsbeitrag von EUR 66,-- bezahlen; dieser Betrag wird Dir bei einer etwaigen Aufkündigung - Du scheidest somit als Genossenschaftsmitglied aus - wieder rückerstattet. Weiters bezahlen wir monatlich Verwaltungskosten an die SU, welche gestzlich geregelt sind. Darüberhinaus werden uns keine Anwalts- und Gerichtskosten im Zuge der jährlichen Abrechnung verrechnet !!!!!!!
Und jetzt erkläre mir bitte: WO BEZAHLEN WIR ANTEILIGE ANWALTS- UND GERICHTSKOSTEN ??????????
Lieber MiP,
ganz UNPERSÖNLICH - ich meine NICHT so persönlich und UNTERGRIFFIG - antworte ich Dir gerne SACHLICH. ALLE Kosten müssen in der BUCHHALTUNG verbucht sein. AUCH ANWALTSKOSTEN - es sei denn sie werden aus der SCHWARZKASSE bezahlt, was bei "UNSERER" Siedlungsunion S I C H E R nicht der Fall ist. Dann gibt es einen JAHRESABSCHLUß, d.h. eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Jeder Siedler hat das GESETZLICHE Recht der gesamten Überprüfung seiner Kosten. ALLE Delegierte können nicht nur bei der GENARALVERSAMMLUNG zum Rechnungsabschluß und zu einzelnen Kosten ALLE FRAGEN STELLEN, die ihnen auch RICHTIG zu beantworten sind.
Du hast Recht, daß die Hausverwaltungskosten GESETZLICH bestimmt sind, aber ich SCHRIEB, WIR ZAHLEN DIE M A X I M A L zulässigen VERWALTUNGSKOSTEN, das MUß NICHT sein, wenn die ORGANE mit unserem Geld sparsamer umgehen würden,
Hast DU gemäß GESETZ schon von Deinem RECHT der BELEGEINSICHT schon einmel Gebrauch gemacht? Dann würdest DU VIELES SEHEN!!!
Herzliche Grüße
Dein
KOSTENrechner (Ich bin wirklich ein KOSTENRECHNER, sowohl in der Praxis als auch mit zahlreichen Prüfungen), also KEINE UNPERSÖNLICHEN UNTERGRIFFE.
D A N K E
Lieber KOSTENrechner,
es liegt mir fern, untergriffig bzw. unpersönlich zu antworten - sollte es bei Dir so ankommen, sorry!
Ich versuche nochmals "sachlicher" zu argumentieren, dass wir keine gesonderten Anwalts- bzw Gerichtskosten bezahlten. Im Zuge unserer Bezahlung der Verwaltungskosten steht der SU dieses Geld zu. Was nun die SU mit diesem Geld unternimmt, steht auf einer anderen Karte. Wenn Sie damit Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten begleichen, werden diese nicht gesondert mit uns als Genossenschafter abgerechnet. Es ist auch richtig, dass diese Kosten in der Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung aufscheinen - jedoch nicht in unsere Betriebskostenabrechnung sowie in der Übersicht des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages.
Bezüglich Deiner Anfrage der Einsichtnahme der Abrechnungen darf ich Dir mitteilen, dass ich dies in den letzten Jahre im im Zuge der Langfassung der Abrechnungen durchführe - Anwalts- bzw. Gerichtskosten habe ich bis dato keine gefunden !!!
lg
Dein MiB
P.S. Auch ich habe mit Kostenrechnung und -prüfung zu tun! Und übrigens: der letzte Buchstabe bei MiB ist ein "B" und kein "P"
RE: FASCHINGS-ANWALTSKOSTEN!!!
in Allgemeines 07.03.2013 12:27von kein Name angegeben • ( Gast )
Fakt ist, die SU Vorstände werden uns, mit unserem eigenen eingezahlten Geld ( wie auch immer Sie es nennen ) gegen uns für die Gemeinde verwenden. Das heißt ich KLAGE MICH SELBER "SUUUUUUUUPER"
Was verstehe ich jetzt wieder nicht?
Wen bitte klagt die SU?
Oder ist es eher so das die SU geklagt wird.
Um welche Kosten muß ich mir Sorgen machen um die RAkosten der SU ( Die interessieren mich wie wenn in Peking ein Fahrrad umfällt).
Das ganze mach der Schubert und Co sicher mehr Sorgen.
gute Nacht
Pegaso
RE: FASCHINGS-ANWALTSKOSTEN!!!
in Allgemeines 08.03.2013 09:36von kein Name angegeben • ( Gast )
Hallo Pegasso, also die SU muß gegen uns vorgehen bis zur letzten Instanz ( im Falle einer Klage), um mit den Forderungen für die Gemeinde Wien gegen die Siedler durchzukommen lies sidelet oder so !!! Glaubst du das der SUVorstand das aus seiner Kasse ( privat ) bezahlt ???
Als müssen wir uns vor UNS fürchten oder so . Die RA Kosten werden ja auch von uns bezahlt oder glaubst du Fr.Sch... zahlt sich das selber ????
Guten Morgen
Ich habe den Eindruck das die Mehrheit noch immer nicht verstanden hat worum es geht.
Solange alle Nutzungsberechtigten ihre neue erhöhte Vorschreibung wie von der Gemeinde und SU gewünscht einbezahlen besteht kein Grund
zu klagen, also entstehen keine RAkosten.
In meinem Fall klage Ich die SU wegen der zu hohen Vorschreibung.
Das bedeutet sollten Sie den Prozess verlieren müssen Sie nicht nur Ihre RAkosten zahlen sondern auch meine.
Dies erfolgt aus den Verwaltungskosten die Sie rechtsmäßig einheben.
Was Sie mit den Verwaltungskosten sonst noch zahlen muss uns egal sein ob Sie sich goldene Türgriffe montieren oder die Angestellten
eine Prämie ausbezahlt bekommen solange Sie es sich leisten können.
wüsche noch einen schönen Tag.
Pegaso
Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online |
Forum Statistiken
Das Forum hat 87
Themen
und
498
Beiträge.
|
Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor |