#1

Sideletter und WGG

in Baurecht oder Eigentumserwerb 01.03.2013 19:26
von paul geppert
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Die siedler haben also die Kosten der rechtlichen Maßnahmen zu tragen, die die SU lt. Sideletter ergreifen muss, um die überhöhten Baurechtszinse zu kassieren und an die Stadt Wien weiterleiten zu können.
Aber hallo! Das WGG verbietet es, Verträge abzuschließen, die gegen die Interessen der vom WGG geschützten Nutzungsberechtigten sind. Bei Licht betrachtet sind das ja Geschäfte, die das WGG verbietet, weil sie nicht der Gemeinnützigkeit dienen. Lassen Sie doch ihre Anwälte einmal prüfen, ob das nicht ein Grund zum Entzug der Gemeinnützigkeit wäre!

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#2

RE: Sideletter und WGG

in Baurecht oder Eigentumserwerb 18.01.2014 08:15
von MGSSVOE • 2 Beiträge

Lieber Herr Geppert,

den SIDELETTER prüfen schon mehrere Anwälte. Sie prüfen auch ob dadurch nicht der gesamte BAURECHTSVERTRAG für ungültig erklärt werden muß.
Liegt eine Vertragsverletzung "wider die guten Sitten vor", wird der Vertrag obsolet.

Herzliche Grüße

FXL


zuletzt bearbeitet 13.03.2014 15:14 | nach oben springen


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