Die siedler haben also die Kosten der rechtlichen Maßnahmen zu tragen, die die SU lt. Sideletter ergreifen muss, um die überhöhten Baurechtszinse zu kassieren und an die Stadt Wien weiterleiten zu können.
Aber hallo! Das WGG verbietet es, Verträge abzuschließen, die gegen die Interessen der vom WGG geschützten Nutzungsberechtigten sind. Bei Licht betrachtet sind das ja Geschäfte, die das WGG verbietet, weil sie nicht der Gemeinnützigkeit dienen. Lassen Sie doch ihre Anwälte einmal prüfen, ob das nicht ein Grund zum Entzug der Gemeinnützigkeit wäre!